Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand ab 1.7.2017
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird (freiwillig für beide Seiten) eine Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung geschlossen. Der Dienstnehmer erhält als Einkommensausgleich das Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse. Nur wenn dieses zuerkannt wird, wird die Teilzeitvereinbarung wirksam.
Voraussetzungen:
- Schriftliche Vereinbarung (Wiedereingliederungsplan)
- Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers
- Nach mindestens 6wöchiger Krankheit
- Dienstverhältnis dauert mindestens 3 Monate an
- Befristete Reduzierung der Arbeitszeit
- Beratung durch fit2work
- Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens ein Viertel und maximal die Hälfte gegenüber der Normalarbeitszeit vor der Erkrankung (mindestens 12 Stunden pro Woche)
- Das reduzierte Gehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums: