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Entfall der Auflösungsabgabe ab 01.01.2020

Die erfreuliche Nachricht kommt ganz zum Schluss: Bei der Auflösung eines Dienstverhältnisses fällt derzeit bei Vorliegen bestimmter Beendigungsgründe die Auflösungsabgabe an. Diese entfällt mit Ablauf des 31.12.2019.

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