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Sonderbetreuungszeit

Die ursprünglich bis 31.05.2020 befristete Sonderbetreuungszeit wurde mehrfach verlängert und deren Anwendungsbereich ausgeweitet. Ebenso wurde der Vergütungsanspruch gegenüber dem Bund (30 % bis 30.09.2020; 50 % für Oktober 2020; voraussichtlich 100 % ab November 2020) erhöht.

Am 20.11.2020 wurde im Nationalrat die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch für den Dienstnehmer und einem Vergütungsanspruch in Höhe von 100 % rückwirkend ab 01.11.2020 beschlossen. (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt)

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat auf seiner Homepage bereits die FAQ`s zur Sonderbetreuungszeit NEU veröffentlicht:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html

Zuständig für den Vergütungsanspruch ist die Buchhaltungsagentur des Bundes:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/Sonderbetreuungszeit/

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