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„Corona-Prämie“

Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, besteht die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei Zulagen oder Bonuszahlungen bis zu € 3.000,00 pro Mitarbeiter zur Auszahlung zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die ausschließlich iZm der Covid-19-Krise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Solche Bonuszahlungen erhöhen das Jahressechstel nicht und werden darauf auch nicht angerechnet. 
Gemäß § 49 Abs. 3 Z 30 ASVG sind solche Zulagen und Bonuszahlungen sozialversicherungsfrei.

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