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Änderung der Lohnkontoverordnung

Folgende Punkte, die das Elektroauto betreffen, wurden in Z 19 des § 1 Abs 1 der Lohnkonto-Verordnung aufgenommen und sind somit in das Lohnkonto aufzunehmen:

Vom Arbeitgeber geleistete Ersätze für Kosten

  • des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. a der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001,
  • des Aufladens samt der Lademenge in Kilowattstunden gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung
  • des Aufladens gemäß § 8 Abs. 9 Z 2 der Sachbezugswerteverordnung (pauschale Monatsbeträge) samt dem Nachweis, dass die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung nicht in der Lage ist die Lademenge diesem Kraftfahrzeug zuzuordnen und
  • der Anschaffung einer Ladeeinrichtung gemäß § 4c Abs. 1 Z 3 der Sachbezugswerteverordnung

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