Erhöhung steuerfreie Zulagen und Überstundenzuschläge ab 2024
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit, die ab Jänner 2024 geleistet werden, können pro Monat bis zu € 400,00 steuerfrei zur Auszahlung gelangen. Bei überwiegender Nachtarbeit beträgt der erhöhte Freibetrag € 600,00.
Überstundenzuschläge (max. 50%) für Überstunden, die ab Jänner 2024 geleistet werden, können für die ersten 10 Überstunden dauerhaft pro Monat bis zu € 120,00 pro Monat steuerfrei zur Auszahlung gelangen. Befristet für die Jahre 2024 und 2025 können statt für die ersten 10 Überstunden für die ersten 18 Überstunden pro Monat maximal 50%ige Überstundenzuschläge bis zu € 200,00 steuerfrei belassen werden.