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Familienbonus Plus

Grundsätzlich können Familienbeihilfenberechtigte, der Ehepartner (eingetragene Partner, Partner in Lebensgemeinschaft) des Familienbeihilfenberechtigten und Unterhaltsverpflichtete, die auch tatsächlich Unterhalt leisten, den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen.

Zur Berücksichtigung des Familienbonus Plus in der Lohnverrechnung ist erforderlich, dass folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorgelegt werden:

  • Formular E30 (einschließlich Angabe des Wohnortes des Kindes)
  • Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Unterhaltsverpflichteter: Gerichtsbeschluss und Nachweis der Zahlung des Unterhaltes

Der Arbeitgeber haftet bei offensichtlich unrichtigen Angaben!

Übrigens gilt auch für den Familienbonus die ländermäßige Staffelung wie beim Alleinverdiener/Alleinverdienerabsetzbetrag.

 

Unter folgendem Link finden sie das Formular E30:

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf 

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