Zuschuss der AUVA zur Entgeltfortzahlung für Dienstgeber
Betriebe mit nicht mehr als 10 Dienstnehmern (Jahresdurchschnitt) erhalten für Entgeltfortzahlungstage infolge Krankheit oder Unfall, die nach dem 30.06.2018 eintreten, über Antrag einen Zuschuss von 75 % zur Entgeltfortzahlung ihrer Arbeitnehmer im Krankheitsfall nach den Berechnungsregeln wie bisher.