Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS
Sie als Arbeitgeber müssen die Löhne und Gehälter für die Ausfallsstunden Ihrer Mitarbeiter vorfinanzieren. Damit Sie vom AMS die Beihilfe ausbezahlt bekommen, müssen Sie monatlich eine Abrechnung für die Ausfallsstunden über das e-AMS Konto einreichen (Achtung: die Einreichung ist erst möglich, wenn eine positive Zusage für die Kurzarbeit vorliegt). Die Fristen für die Einreichung sind:
- Für den Monat März 2020 bis zum 28.05.2020 (Frist wurde um 1 Monat verlängert)
- Für den Monat April 2020 bis zum 28.05.2020
- Für den Monat Mai 2020 bis zum 28.06.2020
Nähere Details zur Einreichung finden Sie auf der Homepage des AMS: