Seitenbereiche
Inhalt

Covid- und LV-News

Weitere Newsbeiträge

Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS

Sie als Arbeitgeber müssen die Löhne und Gehälter für die Ausfallsstunden Ihrer Mitarbeiter vorfinanzieren. Damit Sie vom AMS die Beihilfe ausbezahlt bekommen, müssen Sie monatlich eine Abrechnung für die Ausfallsstunden über das e-AMS Konto einreichen (Achtung: die Einreichung ist erst möglich, wenn eine positive Zusage für die Kurzarbeit vorliegt). Die Fristen für die Einreichung sind:

  • Für den Monat März 2020 bis zum 28.05.2020 (Frist wurde um 1 Monat verlängert)
  • Für den Monat April 2020 bis zum 28.05.2020
  • Für den Monat Mai 2020 bis zum 28.06.2020

Nähere Details zur Einreichung finden Sie auf der Homepage des AMS:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#wie-wird-die-beihilfe-abgerechnet#oberoesterreich

Wählen Sie eine Ausgabe, sowie einen Artikel aus und erfahren Sie top aktuelle Neuigkeiten! Wir aktualisieren laufend unsere Inhalte für Sie. Die männliche Form wurde zur besseren Lesbarkeit gewählt. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.