Adressmeldung Versicherter ab 01.01.2019
Die Adressmeldung hat ab 01.01.2019 zu erfolgen:
- Bei erstmaliger Neuanmeldung eines Versicherten
- Bei Adressänderung des Versicherten während des Bestandes der Pflichtversicherung
- Bei Wiedereintritt eines Versicherten, wenn sich seine Adresse geändert hat
Weitere Details dazu finden Sie auf der Homepage der NÖ GKK:
https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.799257&viewmode=content