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Entsendung ins Ausland

Seit 01.05.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, für Dienstnehmer, die grenzüberschreitend innerhalb der EU/EWR bzw. der Schweiz eingesetzt werden, beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht (Formular A1) zu beantragen. Damit kann den ausländischen Behörden nachgewiesen werden, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß bei der österreichischen Sozialversicherung angemeldet ist.

Bitte beachten Sie, dass das Formular A1 auch bei kurzen Auslandseinsätzen, wie z. B. tageweisen Montagetätigkeiten, Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Seminaren u. ä. mitzuführen ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema und wie Sie den entsprechenden Antrag stellen finden Sie auf der Homepage der OÖ. GKK:

https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.681828&portal=dgooegkkportal&viewmode=content

 

Einen Praxisleitfaden zur Auslandtätigkeit finden Sie ebenfalls auf der Homepage der OÖ GKK:

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.556510&version=1548164312

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