Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Klimaticket steuerbegünstigt zur Verfügung stellen?
Bekanntlich besteht seit 01.07.2021 die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen kann. Lesen Sie dazu auch unsere Covid- und LV-News vom Mai 2021.
Unter folgenden Voraussetzungen fällt auch das Klimaticket (1-2-3-Ticket) unter diese Steuerbefreiung:
- Das Ticket muss den Arbeitnehmer jedenfalls zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen (Keine Beschränkung auf Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
- Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Rechnung vorlegen
- Bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Gültigkeitszeitraumes des Tickets müssen die aliquoten auf die Zeit nach Beendigung entfallenden Kosten im Monat der Beendigung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis als sonstiger Bezug nachversteuert werden (Ausnahme: bei Karenzierung)
- KEINE Steuerfreiheit bei Bezugsumwandlung (Übernahme der Kosten für das Ticket anstelle des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht)
Zu beachten wäre noch, dass der Anspruch auf Pendlerpauschale NICHT besteht, wenn der Arbeitnehmer überwiegend auf Kosten des Arbeitgebers die Wegstrecke von und zur Arbeit zurücklegt. Deckt das Öffi-Ticket nicht den gesamten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, besteht für die nicht vom Ticket umfasste Wegstrecke Anspruch auf das Pendlerpauschale.