Sachbezug Spezialfahrzeuge - Letztfassung
War im Entwurf zur Änderung der Sachbezugswerteverordnung noch vorgesehen, dass die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung mit einem Spezialfahrzeug nicht als Privatfahrt zählt, wurde diese Regelung in der endgültigen Fassung nochmals geändert.
Die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung ist nur dann von den Privatkilometern in Abzug zu bringen, wenn sonst keine Privatkilometer anfallen. Sobald ein Sachbezug wegen anderer Privatkilometer anfällt, zählt auch die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zu den Privatfahrten.
Was leider immer noch fehlt ist eine Definition, was unter „Spezialfahrzeug“ fällt.
Tipp: jedenfalls ein Fahrtenbuch führen, wenn nicht der volle Sachbezug zum Ansatz kommt.