Corona-Kurzarbeit
Die Phase 5 der Corona-Kurzarbeit unterscheidet sich von der Phase 4 doch ganz deutlich, zumal nunmehr je nach Betroffenheit zwei Varianten zur Verfügung stehen. Für die Sozialpartnervereinbarung ist die Formularversion 10.0 zu verwenden. Begehren sind grundsätzlich vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen.
Aufgrund der Lockdown-Verordnungen vom November 2021 hat der Verwaltungsrat des AMS nochmals Änderungen in der Bundesrichtlinie zur Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe beschlossen, welche unter bestimmten Voraussetzungen Änderungsbegehren zu bereits laufenden Kurzarbeitsanträgen erforderlich machen. Für Kurzarbeit mit Beginn während eines Betretungsverbotes können die Anträge bis zu 4 Wochen (28 Tage) nach Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden.
Da sich die Informationen zur Kurzarbeit laufend ändern, dürfen wir Sie auf die Homepage des AMS verweisen. Hier finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und Abrechnung der Kurzarbeit:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich
Ebenso finden Sie auf der Homepage der WKO aktuelle Informationen zu diesem Themenbereich: