Coronabedingte Beitragsrückstände – Post von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Bei einem überwiegend Covid-19-bedingten Beitragsrückstand bei der ÖGK soll die Möglichkeit der Entrichtung des Rückstandes in zwei Phasen in höchstens 36 Raten möglich sein. Die entsprechenden Anträge können voraussichtlich ab 01.06.2021 über das WEBEKU gestellt werden. Nähere Informationen zu den Zahlungserleichterungen und Ratenzahlungsmodellen der ÖGK finden Sie auf der Homepage der ÖGK:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.864133&portal=oegkdgportal