Ausbildungspflichtgesetz für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Jugendliche unter 18 Jahren als Hilfsarbeiter sollen damit der Vergangenheit angehören.
Antworten auf viele Fragen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre, welche das Sozialministerium auf seiner Homepage veröffentlicht hat: