Welche Versichertenmeldungen sind ab 01.01.2019 vorgesehen?
Mit der Einführung der mBGM ab 01.01.2019 stehen folgende neue bzw. adaptierte Versichertenmeldungen zur Verfügung:
- Versicherungsnummer Anforderung
- Vor-Ort-Anmeldung (per Telefax oder Telefon – in Ausnahmefällen)
- Anmeldung fallweise Beschäftigte (samt Storno und Richtigstellung)
- Anmeldung (samt Storno und Richtigstellung)
- Änderungsmeldung
- Adressmeldung Versicherter
Unverändert weiter zu verwenden sind:
- Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld oder Wochengeld
- Meldungen für Familienhospizkarenz bzw. Pflegekarenz
- Schwerarbeitsmeldungen