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Welche Versichertenmeldungen sind ab 01.01.2019 vorgesehen?

Mit der Einführung der mBGM ab 01.01.2019 stehen folgende neue bzw. adaptierte Versichertenmeldungen zur Verfügung:

  • Versicherungsnummer Anforderung
  • Vor-Ort-Anmeldung (per Telefax oder Telefon – in Ausnahmefällen)
  • Anmeldung fallweise Beschäftigte (samt Storno und Richtigstellung)
  • Anmeldung (samt Storno und Richtigstellung)
  • Änderungsmeldung
  • Adressmeldung Versicherter

 

Unverändert weiter zu verwenden sind:

  • Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld oder Wochengeld
  • Meldungen für Familienhospizkarenz bzw. Pflegekarenz
  • Schwerarbeitsmeldungen

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