Was muss ab 2021 neu auf den Lohnzettel?
Die Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 macht es erforderlich, dass ab dem Kalenderjahr 2021 folgende Daten in das Lohnkonto und gleichzeitig auf den Jahreslohnzettel (L16) aufzunehmen sind:
- Die Anzahl der Homeoffice-Tage
- Die Höhe des ausbezahlten Homeoffice-Pauschales
- Kalendermonate, wo Firmenauto zur Privatnutzung zur Verfügung steht
- Kalendermonate, für die der Dienstgeber die Kosten für die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte übernimmt (Jobticket bzw. Fahrtkostenersatz)
- Die Höhe der übernommenen Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber