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Lohnsteueraufrollung wegen Senkung des Eingangssteuersatzes

Um Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen in Zeiten der Corona-Krise und danach zu stärken, erfolgte rückwirkend ab 01.01.2020 die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20%. Bis spätestens 30.09.2020 muss diese Tarifsenkung im Rahmen der Lohnverrechnung durch eine Aufrollung berücksichtigt werden.

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