Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter
Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn zahlen, kann das in einem bestimmten Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen. Die Eckpunkte dazu lauten:
- Die Zahlungen müssen im Kalenderjahr 2022 oder 2023 erfolgen
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurden
- Bis zu einem Betrag von € 2.000,00 pro Jahr sieht das Gesetz keine weiteren Voraussetzungen vor
- Die Teuerungsprämie kann auch nur an einzelne Dienstnehmer bezahlt werden (zB wegen langer Anfahrtsstrecke zum Dienstort)
- Weitere € 1.000,00 können dann steuerfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Zahlung an alle Mitarbeiter oder Gruppen von Mitarbeitern) erfolgt
- Teuerungsprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung dürfen insgesamt maximal € 3.000,00 pro Jahr steuerfrei ausbezahlt werden
- 2022 besteht die Möglichkeit, eine bereits ausbezahlte Mitarbeitergewinnbeteiligung in eine Teuerungsprämie umzuwandeln
- Die Teuerungsprämie ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei; ebenso entfallen DB, DZ und Kommunalsteuer
- Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auf dieses auch nicht angerechnet