Seitenbereiche
Inhalt

Covid- und LV-News

Weitere Newsbeiträge

Angleichung der Kündigungsbestimmungen für Arbeiter an jene für Angestellte

Ab 1.1.2021 werden wesentlich längere Kündigungsfristen gelten. Es werden aber auch jene Bestimmungen aus dem Angestelltengesetz übernommen, die eine Kündigung grundsätzlich zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung eben dieser verlängerten Kündigungsfristen vorsehen. So wie schon bisher bei den Angestellten wird es künftig auch bei den Arbeitern möglich sein, im Arbeitsvertrag vorzusehen, dass die Kündigungsfrist am Fünfzehnten oder am Letzten des Kalendermonats endet. Deshalb wäre es sinnvoll, beim Abschluss von Arbeitsverträgen mit Arbeitern ab sofort die entsprechenden Regelungen vorzusehen.

Wählen Sie eine Ausgabe, sowie einen Artikel aus und erfahren Sie top aktuelle Neuigkeiten! Wir aktualisieren laufend unsere Inhalte für Sie. Die männliche Form wurde zur besseren Lesbarkeit gewählt. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.