Abrechnung der Corona-Kurzarbeit in der Lohnverrechnung
Die korrekte Abrechnung der Kurzarbeit ist alles andere als einfach, auch wenn eine gut programmierte Lohnverrechnungssoftware eine wertvolle Hilfe darstellt. Aus diesem Grund hat ein Expertenteam ein Infopaket erarbeitet. Dieses finden Sie unter:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.859725&portal=oegkdgportal
Inzwischen sollten Sie auch bereits das entsprechende Update Ihres Lohnsoftwareherstellers erhalten haben, mit dem Sie alle Monate der Kurzarbeit aufrollen müssen. Dabei können sich bei einzelnen Dienstnehmern Nachzahlungen und bei anderen Rückforderungen ergeben. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die ursprüngliche Nettogarantie für den Dienstnehmer in eine Mindestbruttogarantie umgewandelt wurde.