Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Covid-19 Kurzarbeit
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit der Schulungskostenbeihilfe die Kosten der Qualifizierung von Arbeitnehmern in COVID-19-Kurzarbeit. Auf seiner Homepage hat das AMS die Förderkriterien veröffentlicht: