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Beitragsnachweisung für geringfügig Beschäftigte und Dienstgeberabgabe

Zur Erinnerung: Wenn Sie Ihre geringfügig beschäftigten Mitarbeiter/innen einmal jährlich abrechnen, muss die Beitragsnachweisung bis spätestens 16. Jänner 2017 an die Gebietskrankenkasse übermittelt werden. Sollte eine Dienstgeberabgabe anfallen, ist auch diese bis zu diesem Termin zu berechnen und zu melden.

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