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Pendlerpauschale bei Homeoffice

Wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt wird, dann kann, wie z.B. auch im Krankheitsfall, das Pendlerpauschale ungekürzt berücksichtigt werden. Das gilt für Home-Office-Tätigkeiten, für Quarantäne-Fälle und bei COVID-19-Kurzarbeit.

Neuanträge auf Pendlerpauschale, die erst während der „Corona-Zeit“ gestellt werden, haben nur eingeschränkt Gültigkeit. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage des BMF:

https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/

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