Pendlerpauschale bei Homeoffice
Wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt wird, dann kann, wie z.B. auch im Krankheitsfall, das Pendlerpauschale ungekürzt berücksichtigt werden. Das gilt für Home-Office-Tätigkeiten, für Quarantäne-Fälle und bei COVID-19-Kurzarbeit.
Neuanträge auf Pendlerpauschale, die erst während der „Corona-Zeit“ gestellt werden, haben nur eingeschränkt Gültigkeit. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage des BMF: