Arbeitslosenversicherung – reduzierte Beiträge bei niedrigem Einkommen
Schon seit 01.07.2008 ist die Bestimmung in Kraft, dass sich der auf den Versicherten entfallende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Entgelt vermindert oder sogar zur Gänze entfällt.
Mit Wirkung ab 01.01.2019 wurden die Grenzen für die Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages angepasst.
Ab 01.01.2019 beträgt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei einem monatlichen Bruttoeinkommen:
Bis € 1.681,00: 0%
Über € 1.681,00 bis € 1.834,00: 1% von der gesamten Beitragsgrundlage
Über € 1.834,00 bis € 1.987,00: 2% von der gesamten Beitragsgrundlage
Über € 1.987,00: 3 % von der gesamten Beitragsgrundlage
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