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Umsatzsteuersenkung ab 1.7.2020 - Bitte Umstellung vorbereiten!

Zur Unterstützung der durch die COVID-19 Einschränkungen schwer betroffenen Branchen soll befristet für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5% für Speisen und Getränke in der Gastronomie und für bestimmte Waren und Leistungen im Kultur- und Publikationsbereich eingeführt werden.

Die Beschlussfassung der entsprechenden Gesetze wird voraussichtlich erst im Juli erfolgen.

Trotzdem kann lt. Information des Bundesministeriums für Finanzen der Steuersatz von 5% bereits mit 1. Juli 2020 in den Registrierkassen hinterlegt werden bzw. bei der Rechnungslegung angewendet werden.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Programmierung der Registrierkasse auf den Umsatzsteuersatz von 5% für Speisen und Getränke, bzw. Bücher, Zeitungen usw. (siehe Information des BMF anbei)

oder

  • Anbringung eines Vermerkes auf dem Registrierkassenbon (zB Nettobetrag und Umsatzsteuer ungültig, es gilt ein Steuersatz von 5% für……) – mittels Stempel oder in einem Textfeld im Bon

 

Das BMF hat auf seiner Homepage zur Vorbereitung der Umsetzung des 5%-igen Umsatzsteuersatzes FAQ´s bekannt gegeben:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html

Da der reduzierte Steuersatz von 5 % nur für Speisen und Getränke gilt, ist bei der Verrechnung von pauschalen Entgelten (z.B. Halb- oder Vollpension) eine Aufteilung auf die ermäßigten Steuersätze (Beherbergung 10%, Verköstigung 5%) vorzunehmen.

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