Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Das Gesetzesvorhaben dient der Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Künftig soll bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch bestimmte Personengruppen (d.h. bei der Anmeldung zur Pflichtversicherung) mittels Fragebogen geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach ASVG oder nach GSVG bzw. BSVG vorliegt. Betroffen sind neue Selbständige nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG, bestimmte Betreiber freier Gewerbe (die von den Krankenversicherungsträgern und der SVA noch einvernehmlich bestimmt werden müssen) und Ausübende bäuerlicher Nebentätigkeiten.
Darüber hinaus kann auch eine rückwirkende Versicherungszuordnung aufgrund einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung oder auf Antrag des Versicherten oder seines Auftraggebers erfolgen.
Sofern die Feststellung der Pflichtversicherung nicht auf falschen Angaben beruht oder eine Änderung des maßgeblichen Sachverhalts eingetreten ist, ist die mit Bescheid ausgesprochene Versicherungszuordnung sowohl für die Sozialversicherungsträger als auch für die Abgabenbehörden bindend.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir informieren Sie rechtzeitig.