Teuerungsprämie 2023 – Achtung noch 2023 auszahlen!
Unverändert sind die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit der Teuerungsprämie:
- Bis zu € 2.000,00 pro Jahr können aufgrund der Teuerung steuer- und sozialversicherungsfrei an Mitarbeiter bezahlt werden
- Zusätzliche € 1.000,00 pro Jahr können ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt
- Zahlung darf üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein
- Auch geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte können die Teuerungsprämie in vollem Ausmaß erhalten
- Teuerungsprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung können insgesamt bis max. € 3.000,00 steuerfrei ausbezahlt werden
- Die Teuerungsprämie ist auch von den Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) befreit
Nach derzeitigen Pressemeldungen soll auch 2024 die Auszahlung einer Teuerungsprämie möglich sein, allerdings nur mehr für jene Fälle, bei denen diese im Kollektivvertrag festgelegt ist. Innerbetriebliche Vereinbarungen zählen nicht dazu.