Seitenbereiche
Inhalt

Covid- und LV-News

Weitere Newsbeiträge

In welcher Höhe ist ein nicht verbrauchter Urlaub bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt abzugelten?

Für nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren gebührt auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers eine Urlaubsersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes, soweit der Urlaubsanspruch noch nicht verjährt ist. Die Verlängerungstage sind wie bei der Urlaubsersatzleistung eines laufenden Urlaubsjahres zu berechnen.

Im Gegensatz dazu gebührt aber bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt für das laufende Urlaubsjahr keine Urlaubsersatzleistung.


Hat der Dienstnehmer mehr Urlaub verbraucht, als ihm aliquot zusteht, ist der zu viel verbrauchte Urlaub nur dann zurückzuerstatten, wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers oder verschuldete Entlassung geendet hat. Bei allen anderen Auflösungsgründen ist dies ausgeschlossen.

Die etwaige Rückerstattung von Urlaubsentgelt führt allerdings weder zu einer Verkürzung der Pflichtversicherung noch zu einer Verminderung der Beitragsgrundlage. Der Erstattungsbetrag reduziert allerdings die Lohnsteuerbemessungsgrundlage des laufenden Bezuges im Monat der Rückzahlung. Die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und für die Kommunalsteuer bleibt davon unberührt.

Wählen Sie eine Ausgabe, sowie einen Artikel aus und erfahren Sie top aktuelle Neuigkeiten! Wir aktualisieren laufend unsere Inhalte für Sie. Die männliche Form wurde zur besseren Lesbarkeit gewählt. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.