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Härtefallfonds Phase II – Beantragung voraussichtlich ab Montag, 20.4.2020 möglich

Die Richtlinien für den Härtefallfonds Phase II wurden gestern Abend veröffentlicht.

Sie finden diese unter:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html

Die Beantragung ist voraussichtlich ab Montag, 20.4.2020 bis 31.12.2020 möglich.

Die Eckpunkte im Detail finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Der Vorgang ist etwas komplexer und bedarf doch einiger Überlegungen.

Vor allem, wenn die Ergebnisse stark schwankend sind, sollte überlegt werden, ob als Vergleichszeitraum ein Dreijahresdurchschnitt herangezogen werden soll, oder ob z. B. noch auf die Veranlagung 2018 oder 2019 gewartet werden soll.

Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Entscheidung. Dafür ersuchen wir Sie, Folgendes vorzubereiten:

  • Aufstellung der Einnahmen im Betrachtungszeitraum: 16.3.2020 bis 15.4.2020
  • Buchhaltungsauswertung des Jahres 2019 (falls die Buchhaltung nicht bei uns gemacht wird)
  • Einnahmen und Ausgaben bzw. Werbungskosten von etwaigen Nebeneinkünften (Vermietung etc. …) im Monat März 2020
  • Lohnzettel vom März 2020 bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie einen Günstigkeitsvergleich anstellen sollen.

Wir sind gerne für Sie da und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute!

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