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Sachbezug für Privatnutzung Firmen-Kfz

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass für jedes Firmenfahrzeug (ausgenommen Spezialfahrzeuge, Elektroautos), für das kein lückenlos und richtig geführtes Fahrtenbuch vorliegt, das als Beweis dient, dass mit diesem Fahrzeug keine Privatfahrten durchgeführt werden, vom Prüfer ein Sachbezug berücksichtigt wird. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben hat die NÖ GKK alles Wissenswerte zu diesem Thema ganz aktuell auf ihre Homepage gestellt.

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.816157&viewmode=content

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