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Härtefallfond Phase II – Richtlinien am 4.5.2020 veröffentlicht

Ein Antrag nach der neuen (verbesserten) Förderrichtlinie ist nun via wko.at/haertefall-fonds möglich.


Bereits eingereichte Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden. Die Anträge werden nach der neuen Richtlinie geprüft, um sicherzustellen, dass individuelle Verbesserungen in der Bearbeitung berücksichtigt werden.


Sollten Sie Ihren Antrag aber zurückziehen wollen (z.B. weil sich durch die Ausweitung des Betrachtungszeitraumes für Sie ein Vorteil ergibt und der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), schreiben Sie bitte bis spätestens 31.7.2020 an die für Ihren Antrag zuständige Landeskammer eine Nachricht über das Kontaktformular der Wirtschaftskammer: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Geschäftsfall-Zahl an, die Sie per E-Mail erhalten haben.


Im Folgenden noch einmal die wesentlichen Verbesserungen, die jetzt mit dieser Richtlinie umgesetzt wurden:

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate
    Innerhalb der insgesamt sechs Monate (bis 15.9.2020) können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.

  • Einführung einer Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat
    Auch Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten, erhalten 500 Euro Förderung. Bei Förderungen bis 500 Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1.

  • Jungunternehmer, die ab 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500 Euro beantragen. Allgemein gilt: Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, ist dennoch eine Förderung möglich, es muss jedoch unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestehen.

  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs:
    Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleichsfonds ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.

 

  • COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen
    Diese sind kein Ausschlusskriterium, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

 

Wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein sollen, melden Sie sich bitte. Wir sind gerne für Sie da!

 

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