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So können Sie eine vorläufige Abrechnung der Corona-Kurzarbeit vornehmen

  • Abrechnung der laufenden Löhne und Gehälter auf Basis der bisherigen Bruttobezüge aus dem letzten Abrechnungsmonat VOR Beginn der Kurzarbeit (zB: Kurzarbeitsbeginn am 16. März - der Februar dient als Referenzmonat); bei schwankenden Bezügen ist ein Dreimonatsschnitt heranzuziehen; Überstunden, widerrufliche Überstunden-Pauschalen und SV-freie Aufwandsersätze bleiben dabei unberücksichtigt; alle sonstigen SV-pflichtigen Entgeltbestandteile sind einzubeziehen;
  • Reduktion des auszuzahlenden Nettobetrages durch eine Abzugslohnart um 10/15/20 % (entsprechend der Nettoentgeltgarantie von  90/85/80 %):
    • Bei Bruttoentgelt VOR Kurzarbeit bis 1.700 EUR --> Abzug von 10 %
    • Bei Bruttoentgelt über 1.700 EUR bis 2.685 EUR --> Abzug von 15 %
    • Bei Bruttoentgelt über 2.685 EUR --> Abzug von 20 %
  • Berechnung der SV-Beiträge und der sonstigen Lohnabgaben (LSt, KommSt, DB, DZ) auf Basis der bisherigen Bruttobezüge (einschließlich der Überstunden und Überstundenpauschalen).
  • Kommt es im Abrechnungsmonat zur Auszahlung von Urlaubsentgelt oder Zeitausgleich, sind diese Entgeltanteile ungekürzt zu berechnen.
  • Ebenso ist die Berechnung der Sonderzahlungen vom ungekürzten Entgelt vorzunehmen

Wir empfehlen Ihnen aber jedenfalls entsprechend obiger Handlungsempfehlung eine Information an die Dienstnehmer hinauszugeben, in der Sie auf diesen Umstand hinweisen:

 

Vorschlag für diesen Hinweis: Da eine korrekte programmtechnische Abrechnung der Kurzarbeits-Gehälter/-löhne aufgrund der zahlreichen ungeklärten Fragen noch nicht möglich ist, wird die aktuelle Lohnperiode vorerst so abgerechnet: Sie erhalten auf Basis einer Pauschalberechnung in etwa 80, 85 oder 90 Prozent des Nettoeinkommens vor Kurzarbeit. Sobald eine Detailabrechnung technisch möglich ist, wird diese Pauschalabrechnung (etwa durch Aufrollung) nachträglich richtiggestellt, was zu geringfügigen Korrekturen der Auszahlung (nach unten und nach oben) führen kann. Wir behalten uns solche Korrekturen ausdrücklich vor.

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