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Senkung Dienstgeberbeitrag (DB)

Eine Absenkung des DB auf 3,7 % in den Jahren 2023 und 2024 kann vorgenommen werden, wenn eine lohngestaltende Vorschrift (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) diese vorsieht. Die Absenkung ist auch dann möglich, wenn sie innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern festgelegt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) empfiehlt für diesen Zweck, rechtzeitig einen internen Aktenvermerk für allfällige Kontrollen anzulegen. Einen Textvorschlag finden Sie in den FAQ´s des BMAW: 
https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Senkung-der-Lohnnebenkosten.html

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