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Härtefallfonds – Beantragung voraussichtlich ab morgen Nachmittag (27.03.) möglich

Der Härtefallfonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage aufgrund der Corona-Krise. Die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Fonds wird eine zentrale Aufgabe haben: Er unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten oder täglichen Bedarf des Lebens. Dafür ist der Härtefallfonds da. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können: 

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-äquivalente Arbeitnehmer beschäftigen
  • Neue Selbständige, wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

 

Melden Sie sich bitte für den Newsletter „Härtefallfonds“ bei der Wirtschaftskammer an:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html,

dann bekemmen Sie morgen sofort die Informationen direkt, ab wann die Beantragung möglich ist (voraussichtlich ab Freitag, 27.3.2020 nachmittags).

Im ersten Schritt werden € 1.000,-- ausbezahlt (ohne Einkommensnachweis), in der Folge können bis zu € 2.000,-- pro Monat für maximal 3 Monate beantragt werden.

Weitere Informationen stellen wir Ihnen zur Verfügung, sobald genauere Details vorliegen.

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