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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ersetzt Beitragsnachweisung und Lohnzettel SV

Die Zusammenführung der monatlichen Beitragsnachweisung mit dem jährlichen Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagennachweis SV und BV) zu einer monatlichen Meldung wird im Regelfall durch Ihre Lohnverrechnungssoftware erfolgen. Ebenso erfolgt in den meisten Lohnprogrammen automatisch die Umstellung von den bisherigen Beitragsgruppen zum neuen Tarifsystem. Deshalb können wir nur nochmals darauf hinweisen, dass Sie dringend das neueste Update zum Lohnprogramm installieren sollten, sofern Sie das bisher noch nicht gemacht haben.

 

 Die aktualisierte Sonderausgabe zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung von den Gebietskrankenkassen finden Sie unter:

 https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.779021&viewmode=content

 

Eine vollständige Übersicht über das ab 01.01.2019 gültige Tarifsystem finden Sie unter:

 https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.777570&portal=esvportal&viewmode=content

 

Zudem gibt es einen Tarifrechner, mit dem die ab 01.01.2019 gültigen Beschäftigtengruppen abgefragt werden können:

 https://www.sozialversicherung.at/trechner/views/tarifrechner.xhtml

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