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Neues zur Kurzarbeit ab 1. Juli 2022

Besonders zu erwähnen in Zusammenhang mit der Kurzarbeit für Zeiträume nach dem 30. Juni 2022 ist, dass die beabsichtigte Kurzarbeit spätestens 3 Wochen vor Beginn der Kurzarbeit dem AMS anzuzeigen und ein Beratungsverfahren zu durchlaufen ist. Begehren sind ausnahmslos vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen.

Da sich die Informationen zur Kurzarbeit laufend ändern, dürfen wir Sie auf die Homepage des AMS verweisen. Hier finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und Abrechnung der Kurzarbeit:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich

Ebenso finden Sie auf der Homepage der WKO aktuelle Informationen zu diesem Themenbereich:
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html

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