Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter
Noch bis zum 15.02.2023 kann die steuerfreie Teuerungsprämie für 2022 ausbezahlt werden, sofern die Zusage der Prämie bis zum 31.12.2022 erfolgt.
Was ist bei Auszahlung der Teuerungsprämie zu beachten?
- Bis zu € 2.000,00 pro Jahr können aufgrund der Teuerung steuer- und sozialversicherungsfrei an Mitarbeiter bezahlt werden
- Zusätzliche € 1.000,00 pro Jahr können ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt
- Zahlung darf üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein
- Auch geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte können die Teuerungsprämie in vollem Ausmaß erhalten
- Teuerungsprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung können insgesamt bis max. € 3.000,00 steuerfrei ausbezahlt werden
- Die Teuerungsprämie ist auch von den Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) befreit
Viele Zweifelsfragen, die in Zusammenhang mit der Steuerfreiheit der Teuerungsprämie aufgetreten sind, hat das BMF in den FAQ´s beantwortet und zusammengefasst:
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Teuerungspr%C3%A4mie-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-408-EStG-1988.html
Unter welchen Voraussetzungen die Teuerungsprämie auch sozialversicherungsfrei ist, finden Sie auf der Homepage der ÖGK:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887034&portal=oegkdgportal