Dürfen ukrainische Flüchtlinge in Österreich beschäftigt werden?
Die WKO hat auf ihrer Homepage die Schritte zusammengestellt, die zu beachten sind, bevor mit ukrainischen Flüchtlingen ein Dienstverhältnis begründet werden darf:
https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/beschaeftigung-ukrainischer-fluechtlinge-voraussetzungen.html
Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des AMS:
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen#oberoesterreich