CORONA-Kurzarbeit – jetzt können Anträge gestellt werden!
Wir haben Sie in dieser Woche schon mehrmals über die Corona-Kurzarbeit informiert. Wie Sie in den Medien vielleicht verfolgt haben, wurde bei den Bestimmungen zu Gunsten der Arbeitgeber nachgebessert, um das Modell attraktiver zu machen.
Was hat sich im Wesentlichen geändert:
- Die pauschalen Sätze, die vom AMS für die Kurzarbeitsbeihilfe vergütet werden, wurden erhöht. Dadurch ist das Modell wesentlich attraktiver geworden
- Lehrlinge können in die Kurzarbeit einbezogen werden
- Geschäftsführer in einem Dienstverhältnis (ASVG versichert) können in die Kurzarbeit einbezogen werden
- Langzeiturlaube (das sind solche, die aus Guthaben aus Freizeitoptionen oder Sabbatical-Modellen resultieren) müssen nicht zwingend verbraucht werden
- Die Formulare für die Sozialpartnervereinbarungen wurden neu aufgelegt. Diese finden Sie hier:
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit
- Vom AMS wurde das Formular Begehren um Beihilfengewährung (COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe) aufgelegt. Dieses finden Sie unter diesem Link:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#wien
Zahlreiche Informationen zum Einlesen finden Sie auf der Homepage von WKO und AMS.
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html
Das Beraterteam von Ornezeder & Partner steht Ihnen für Fragen natürlich gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.