Steuerfreie Corona-Prämie auch für 2021
Ähnlich wie 2020 gibt es auch für 2021 wieder die Möglichkeit, Prämien die aufgrund der Covid-19-Krise geleistet werden, bis zu einem Betrag von maximal 3.000,00 Euro steuerfrei zu behandeln. Die dazu bis 18. Dezember 2021 bekannten Eckpunkte:
- Die Zahlungen müssen für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich aufgrund der Mehrbelastungen durch Covid-19 geleistet werden
- Die Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt
- Die Auszahlung kann einmalig oder in Teilbeträgen erfolgen
- Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden
- Die Prämien sind bei Erfüllen der Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei; ebenso entfallen DB, DZ und Kommunalsteuer
- Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auf dieses auch nicht angerechnet
- Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden