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Steuerfreie Corona-Prämie auch für 2021

Ähnlich wie 2020 gibt es auch für 2021 wieder die Möglichkeit, Prämien die aufgrund der Covid-19-Krise geleistet werden, bis zu einem Betrag von maximal 3.000,00 Euro steuerfrei zu behandeln. Die dazu bis 18. Dezember 2021 bekannten Eckpunkte:

  • Die Zahlungen müssen für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich aufgrund der Mehrbelastungen durch Covid-19 geleistet werden
  • Die Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt
  • Die Auszahlung kann einmalig oder in Teilbeträgen erfolgen
  • Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden
  • Die Prämien sind bei Erfüllen der Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei; ebenso entfallen DB, DZ und Kommunalsteuer
  • Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auf dieses auch nicht angerechnet
  • Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden

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