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Wie viel darf ich in den Ferien verdienen?

Viele Schüler und Studenten wollen in den Sommermonaten ihr Taschengeld mit Ferialjobs aufbessern. Um Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht zu verlieren, sollten nachfolgende Punkte beachtet werden:

  • Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres dürfen ganzjährig beliebig viel verdienen
  • Kinder ab der Vollendung des 19. Lebensjahres: das nach laufendem Einkommensteuertarif zu versteuernde Jahreseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) darf € 10.000,00 nicht überschreiten. Bei dieser Jahresgrenze bleiben Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen, sonstige einkommensteuerfreie Bezüge und endbesteuerte Einkünfte außer Ansatz. Wird die Grenze von € 10.000,00 überschritten, so verringert sich die Familienbeihilfe um den € 10.000,00 übersteigenden Betrag.

Im Steuerrecht gibt es keine separaten Regelungen für Ferialarbeit. Einkommen bis € 11.000 pro Kalenderjahr sind einkommensteuerfrei.

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