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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses für eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Wochen je Arbeitsjahr. Gerade was den Beginn des Arbeitsjahres betrifft, gibt es immer wieder Zweifelsfragen. Die NÖ GKK hat einige davon, sowie Fragen zur „Einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses in Hinblick auf eine Dienstverhinderung“, auf ihrer Homepage veröffentlicht.

https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.799603

Eine Übersicht über die (unter Berücksichtigung der mit Stichtag 01.07.2018 in Kraft getretenen Änderungen) gültigen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall finden Sie ebenfalls auf der Homepage der NÖ. GKK.

https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.678982&portal=dgnoegkkportal&viewmode=content

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