Tätigkeit bei Vereinsfesten
In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie Helfer (Vereinsmitglieder, Freunde und auch Familienangehörige) sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind und ob diese zur Pflichtversicherung gemeldet werden müssen. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Ein Merkblatt von Sozialversicherung und Finanzministerium finden Sie unter: