Lehrlings-Offensive
Was Sie in Zusammenhang mit dem Lehrlingsbonus jedenfalls wissen sollten, haben wir kurz und prägnant für Sie zusammengefasst:
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es pro förderungswürdigem Lehranfänger einen Bonus in Höhe von € 2.000,00.
- Voraussetzung ist der Abschluss des Lehrvertrages mit einem Lehranfänger zwischen 16.03.2020 und 31.10.2020. Die Lehrzeit muss zwischen 16.03.2020 und 31.12.2020 beginnen.
- Ebenso ist die Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung in ein betriebliches Lehrverhältnis förderbar, wenn der Lehrvertrag zwischen 16.03.2020 und 31.03.2021 abgeschlossen wurde.
- Das Lehrverhältnis darf nicht bereits in der Probezeit wieder aufgelöst werden.
- Der Antrag muss vom Lehrberechtigten spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen (Ablauf der dreimonatigen Probezeit) bei der Lehrlingsstelle eingebracht worden sein. Für Lehrverhältnisse, deren Probezeit vor dem 1. Juli 2020 endeten, beginnt die Frist mit 1. Juli.
- Zusätzlicher Bonus für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter): € 1.000,00 pro Lehrverhältnis
- Zusätzlicher Bonus für Kleinunternehmen (10 bis maximal 49 Mitarbeiter): € 500,00 pro Lehrverhältnis
Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/lehrlingsbonus-neu-aufgenommene-lehranfaenger.html
Das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/ooe/bildung-lehre/ooe-lehrlingsbonus.pdf
Die elektronische Antragstellung finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/LOS-lehre.foerdern-Online-Service.html