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Jahreslohnzettel 2020

Trotz Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch Jahreslohnzettel für alle im Kalenderjahr beschäftigten Dienstnehmer an das Finanzamt zu übermitteln. Dieser Lohnzettel hat nur mehr den lohnsteuerlichen Teil zu umfassen.

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