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Vergütungsansprüche nach dem Epidemiegesetz

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die aufgrund eines Absonderungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft in häuslicher Quarantäne sind, haben Sie einen Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz. Die Frist zur Antragstellung beträgt 6 Wochen ab dem Ende der Maßnahme. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft, die den Absonderungsbescheid erlassen hat (richtet sich nach dem Wohnsitz des Dienstnehmers). Das Musterformular für Oberösterreich finden Sie hier:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente_BH_RO/formular_bh_e_57.pdf

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