Änderung bei der Mindestangaben-Anmeldung für fallweise Beschäftigte
Unter fallweise Beschäftigten versteht man Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Jeder Tag ist als eigenes Beschäftigungsverhältnis zu betrachten und es ist für jeden Arbeitstag VOR Arbeitsantritt eine eigene Mindestangaben-Anmeldung zu übermitteln.
Auf der Homepage der OÖ. Gebietskrankenkasse finden sich die Details zum neuen Mindestangaben-Anmeldeformular für fallweise Beschäftigte.