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Wer braucht eine Wirtschafts­prüfung?

Gemäß Unternehmensrecht besteht die jährliche Abschlussprüfungspflicht in Österreich für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (GmbH & AG) sowie für Privatstiftungen. Auch für Personengesellschaften, bei denen der unbeschränkt haftende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist, sowie bei großen Vereinen besteht die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung in Österreich. Wir stehen Ihnen als Wirtschaftsprüfer in Vöcklabruck, Frankenmarkt und Gaspoltshofen gerne zur Verfügung.

Ab wann bin ich
in Österreich prüfungspflichtig?

Die Größenkriterien gem. §221 UGB bestimmen die Größenklassen von Unternehmen, die der Jahresabschlusspflicht unterliegen. Man fällt generell unter die nächste Kategorie, wenn jeweils zumindest zwei der drei Merkmale, an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen überschritten werden. Mit Verordnung des BMJ vom 20.11.2024 wurden die Größenklassen um 25% erhöht und sind zwingend für Geschäftsjahre, die am bzw. nach dem 1.1.2024 beginnen, anzuwenden. Diese stellen sich folgendermaßen dar:

Kleinstkapital­gesellschaft

  • Bis € 450.000,00 Bilanzsumme
  • Bis € 900.000,00 Umsatzerlöse
  • Bis 10 durchschnittlich während eines Geschäftsjahrs beschäftigte Arbeitnehmer

Kleine Kapital­gesellschaften

  • Bis € 6,25 Millionen Bilanzsumme
  • Bis € 12,5 Millionen Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Bis 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Mittelgroße Kapital­gesellschaften (prüfungspflichtig)

  • Bis € 25 Millionen Bilanzsumme
  • Bis € 50 Millionen Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Bis 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Große Kapitalgesellschaften (prüfungspflichtig)

Darunter fallen alle Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten. Unabhängig von Schwellenwerten gelten Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie börsennotierte Unternehmen, stets als große Kapitalgesellschaften.

Was passiert bei einer Wirtschaftsprüfung?

Der Wirtschaftsprüfer begutachtet den Jahres- bzw. Konzernabschluss samt Lagebericht und Anhang. Dabei wird auf folgende Kriterien geachtet:

  • Sachliche und formale Richtigkeit
  • Übereinstimmung mit den für die Gesellschaft geltenden Normen für die Rechnungslegung
  • Bereitstellung eines möglichst getreuen Bildes der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage

Nach Abschluss erstellt der Wirtschaftsprüfer einen schriftlichen, unterschriebenen Prüfbericht mit Bestätigungs- oder Versagungsvermerk. Die Wirtschaftsprüfung hat objektiv und unabhängig zu erfolgen, um Gesellschafter und Aufsichtsräte in ihren Überwachungs- und Kontrollaufgaben zu unterstützen. Ebenso soll die Öffentlichkeit (z. B. Lieferanten und Kunden) anhand der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers auf die Richtigkeit der Rechnungslegung vertrauen können.

Hier wird Ihr Wirtschaftsprüfer tätig

Gerne setzen wir unsere langjährige Erfahrung und unser umfangreiches Know-how für die jährliche Jahresabschlussprüfung ein. Ebenso übernehmen wir die freiwillige Jahresabschlussprüfung bei nicht prüfungspflichtigen Unternehmen. Sie erhalten zudem alle aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke als optimale Entscheidungsgrundlage für die positive Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Wir helfen Ihnen u. a. bei:

  • gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen

Wirtschaftsprüfungen sind mehr als nur gesetzliche Verpflichtungen. Mit dem richtigen Know-how können gewonnene Erkenntnisse für die positive Weiterentwicklung des Unternehmens genützt werden. Dafür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Vereinbaren Sie ein beratendes Erstgespräch mit Ihrem Wirtschaftsprüfer.

 

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